1. Insolvente Kryptobörse
  2. BGH kippt Jahresgebühr bei Bausparverträgen
  3. Höhere Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Immobilien

  1. Insolvente Kryptobörse

FTX-Gründer Bankman-Fried dementiert „heimliche Transaktion“ und angebliche Flucht.

Die Kryptobörse FTX ist pleite und kämpft mit mysteriösen Geldabflüssen. Es fehlen wohl Kundengelder in Milliardenhöhe. FTX-Gründer Sam Bankman-Fried dementiert eine „heimliche Transaktion“ und Gerüchte, er sei nach Argentinien geflüchtet.

Die insolvente Kryptobörse FTX befürchtet erhebliche Schäden durch nicht genehmigte Transaktionen. Die Handelsplattform treibe die Sicherung aller digitalen Vermögenswerte voran, um nach der Beobachtung unautorisierter Transaktionen den Schaden zu begrenzen, teilte der US-Chefjurist von FTX, Ryne Miller, auf Twitter mit.


  1. BGH kippt Jahresgebühr bei Bausparverträgen

Zinsen gibt es eh schon kaum. Trotzdem berechnen Bausparkassen oft Abschlussgebühren für Bausparverträge und obendrein jährliche Kontogebühren in der Sparphase. Mit letzteren dürfte jetzt jedoch Schluss sein, denn der Bundesgerichtshof erklärte nun eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen für ungültig.


  1. Höhere Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Immobilien

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind Immobilien häufig durch eine niedrige Bewertung und/oder durch besondere Freibeträge gegenüber anderen (privaten) Vermögensgegenständen begünstigt. Weitgehend unbemerkt enthält das geplante Jahressteuergesetz 202217 auch Änderungen des Bewertungsgesetzes zur Ermittlung von Grundstückswerten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Mit den geplanten Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die ebenfalls geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst werden. Dies soll dazu führen, dass der für die Berechnung der Erbschaft-/Schenkungsteuer ermittelte Wert möglichst dem Verkehrswert der Immobilie entspricht. Im Zusammenhang mit dem zurzeit hohen Immobilienpreisniveau kann die Gesetzesänderung zu einer höheren Erbschaft-/Schenkungsteuerbelastung führen. Die geplanten Änderungen sollen bereits für Erwerbszeitpunkte ab dem 01.01.2023 angewendet werden.

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