Freibeträge optimal nutzen – so senken Sie clever die Steuerlast!

Bei Vermögenswerten eines Erblassers, die über den Freibeträgen liegen, kann man die Erbschaft- bzw.- Schenkungsteuer vermeiden oder erheblich reduzieren. Hierzu muss man frühzeitig beginnen, Vermögensanteile auf den bzw. die späteren Erben per Schenkung zu übertragen.

Vergehen zwischen den einzelnen Vermögensübertragungen jeweils mehr als zehn Jahre, steht der Freibetrag bei jeder Übertragung erneut wieder zur Verfügung.

Das bedeutet:  Schenken Sie z.B. Ihrem Kind in diesem Jahr 400.000 €, fällt darauf keine Schenkungsteuer an. Nach weiteren zehn Jahren kann man erneut Vermögen im Wert von 400.000 € schenkungsteuerfrei an den späteren Erben übertragen.

Tipp: Verschenkung einer Leibrente

Anders als bei der Verschenkung von Geld oder Wertpapieren, ist bei der Verschenkung einer Leibrente der Kapitalwert der Renten die Bemessungsgrundlage zur Schenkungsteuer. So kann im Durschnitt etwas mehr als das Doppelte an Kapital an den Erben verschenkt werden. Anders ausgedrückt kann man so den Freibetrag indirekt jeweils verdoppeln!

Ein Beispiel:

Der vermögender Großvater Dr. Müller (67 Jahre) will seiner Enkelin Anna (18 Jahre) das Studium finanzieren. Dies sollte möglichst sicher und steuereffizient sein. Hierbei sind Garantien sowie einkommen- und schenkungsteuerliche Aspekte zu berücksichtigen.

Dr. Müller investiert 500.000 € in eine Leibrentenversicherung. Er ist Versicherungsnehmer und die versicherte Person. Nach einiger Zeit entschließt sich Dr. Müller den Vertrag an Anne zu verschenken.

Der Kapitalwert der Leibrente beträgt bei der Verschenkung 198.000 €. Dieser Kapitalwert wird ermittelt durch die Jahresrente multipliziert mit dem Vervielfältiger gemäß §14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG).

Ergebnis:

Anna, als Enkelin, hat hier einen Schenkungsteuerfreibetrag von 200.000 €. Da der Kapitalwert unterhalb des Freibetrages liegt, fällt keine Schenkungsteuer an!

Hinzu kommen noch einkommensteuerliche Vorteile über die Ertragsanteilsbesteuerung!

Handlungsempfehlung: Leibrente ist nicht gleich Leibrente. Es gibt große Unterschiede bei den Versicherungstarifen. Beratung ist dringend angeraten!

Wichtiger Hinweis: Bei dem verfassten Text handelt es sich um die Meinung des Autors. Er stellt weder eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung oder eine Beratung dar. Beratungen können immer nur persönlich geschehen. Wenn Sie eine Beratung wünschen, nutzen Sie bitte eine der Kontaktmöglichkeiten.