Die Abwicklung einer Erbschaft bedeutet mitunter einige Mühsal und bedarf daher häufig professioneller Begleitung. Die Nachlassabwicklung bezeichnet den Prozess, in dem der Nachlass eines verstorbenen Menschen verwaltet, geordnet und schließlich an die Erben verteilt wird. Dieser Prozess kann je nach Komplexität des Nachlasses und den beteiligten Parteien unterschiedlich aufwändig sein.
Dabei geht es nicht nur um den materiellen Wert, sondern auch um Emotionen und Erinnerungen. Ein guter Nachlassverwalter berücksichtigt beides und stellt sicher, dass der Wille des Verstorbenen respektvoll umgesetzt wird und alle Beteiligten gerecht behandelt werden. Die Nachlassabwicklung kann je nach Situation auch andere spezifische Schritte oder Aspekte beinhalten. Es ist oft ratsam, für die Abwicklung des Nachlasses einen Experten hinzuzuziehen, insbesondere wenn es sich um größere oder komplexere Nachlässe handelt oder wenn zwischen den Erben Uneinigkeiten bestehen.
Die Nachlassabwicklung umfasst üblicherweise mehrere Schritte:
- Ermittlung des Nachlasses: Zu Beginn steht die Ermittlung und Erfassung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Dazu gehören Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, persönliche Gegenstände, aber auch Schulden oder Verbindlichkeiten.
- Sicherung des Nachlasses: Der Nachlass sollte schnellstmöglich gesichert werden. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass ein Haus verschlossen wird, Bankkonten gesperrt werden oder Wertgegenstände sicher gelagert werden.
- Erbschein: Falls notwendig, kann beim zuständigen Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden. Dieser dient als Nachweis der Erbberechtigung gegenüber Dritten, zum Beispiel Banken oder Grundbuchämtern.
- Begleichung von Schulden: Die Verbindlichkeiten des Erblassers müssen aus dem Nachlass beglichen werden. Hierzu zählen beispielsweise noch offene Rechnungen, Kredite oder die Erbschaftsteuer.
- Auseinandersetzung mit Miterben: Falls es mehrere Erben gibt, muss geklärt werden, wer welchen Teil des Nachlasses erhält. Dies kann durch ein Testament geregelt sein oder, falls kein Testament vorliegt, nach den gesetzlichen Erbquoten.
- Verteilung des Nachlasses: Nach Begleichung aller Schulden wird das verbleibende Vermögen entsprechend der erbrechtlichen Regelungen oder der testamentarischen Verfügungen an die Erben verteilt.
- Beendigung der Nachlassabwicklung: Sobald alle Vermögenswerte verteilt und alle Verbindlichkeiten beglichen sind, ist die Nachlassabwicklung abgeschlossen.