Wenn eine Fondspolice nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde und bei ihrer Kündigung oder Teilkündigung ein Verlust entsteht (Rückkaufswert niedriger als die eingezahlten Beiträge), kann dieser Verlust steuerlich geltend gemacht werden. Hier ist die genaue Vorgehensweise:

  1. Verlustverrechnung mit zukünftigen Kapitalerträgen
  • Der Verlust gilt als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen und kann nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen (wie Zinsen, Dividenden oder Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien oder Fonds) verrechnet werden.
  • Die Verrechnung erfolgt im Jahr der Kündigung oder, wenn keine ausreichenden Kapitalerträge vorliegen, in den Folgejahren.
  1. Verlustvortrag
  • Sollte der Verlust nicht vollständig mit Kapitalerträgen im Kündigungsjahr verrechnet werden können, wird er ins nächste Steuerjahr vorgetragen.
  • Der vorgetragene Verlust wird dann in den folgenden Jahren mit künftigen Kapitalerträgen verrechnet, bis er vollständig ausgeglichen ist.
  1. Verrechnung über die Steuererklärung
  • Um den Verlust steuerlich geltend zu machen, muss man ihn in der Anlage KAP der Steuererklärung angeben.
  1. Rückerstattung der Abgeltungsteuer
  • Falls man bereits Abgeltungsteuer auf positive Kapitalerträge gezahlt hat und Verluste aus der Kündigung einer Fondspolice in einem späteren Jahr verrechnet werden, kann man die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Beispiel:

  • Der Beitrag zur Fondspolice soll 100.000 Euro sein. Bei der Kündigung werden nur 70.000 Euro ausgezahlt.
  • Der Verlust von 30.000 Euro kann als negativer Kapitalertrag in der Steuererklärung erfasst werden.
  • Wurden im gleichen Jahr 20.000 Euro Gewinn aus Aktienverkäufen erzielt, wird dieser Gewinn mit dem Verlust verrechnet. Der restliche Verlust von 10.000 Euro wird ins nächste Jahr vorgetragen und mit künftigen Kapitalerträgen verrechnet.

Verluste aus der Kündigung einer Fondspolice (ab 2005) können mit künftigen Kapitalerträgen verrechnet werden. Nicht genutzte Verluste werden in die folgenden Steuerjahre vorgetragen. Die Verluste müssen in der Steuererklärung angegeben werden, um eine mögliche Erstattung der Abgeltungsteuer zu erreichen.

Wie sieht es bei einer Teilkündigung einer Fondspolice aus?

Bei einer Teilkündigung einer Fondspolice unterscheidet sich die Verlustverrechnung etwas von der vollständigen Kündigung, da nur ein Teil des Vertrags aufgelöst wird. Hier ist der Ablauf, wie Verluste bei einer Teilkündigung verrechnet werden:

  1. Teilkündigung und Verlustberechnung
  • Bei einer Teilkündigung wird nur ein Teil des angesammelten Kapitals aus der Fondspolice entnommen. Ob dabei ein steuerlicher Verlust entsteht, hängt davon ab, wie viel von den ursprünglich eingezahlten Beiträgen diesem Teil der Auszahlung zugeordnet wird.
  • Wird der entnommene Betrag aus der Teilkündigung niedriger als die zugeordneten Einzahlungen, entsteht ein Verlust. Dieser Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden.

Beispiel zur Teilkündigung:

  • Der Beitrag soll 100.000 Euro sein. Bei der Teilkündigung werden 50.000 Euro ausgezahlt, aber der zugrunde liegende Wert der entnommenen Anteile entspricht nur 40.000 Euro der Einzahlungen.
  • Der Verlust von 10.000 Euro kann als negativer Kapitalertrag in deiner Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Hat man im selben Jahr Gewinne aus Kapitalerträgen von 20.000 Euro, werden diese mit dem Verlust verrechnet, und es werden keine Steuern auf den Gewinn fällig.

Fazit:

Bei einer Kündigung, aber auch bei einer Teilkündigung einer Fondspolice entstehen steuerliche Verluste, wenn der Auszahlungsbetrag geringer ist als die zugeordneten Einzahlungen. Diese Verluste können mit Kapitalerträgen verrechnet oder in zukünftige Steuerjahre vorgetragen werden, um Steuern zu reduzieren oder Abgeltungsteuer erstattet zu bekommen. Wichtig ist, die Verluste in der Steuererklärung zu erfassen, damit die Verrechnung erfolgen kann.

Wichtiger Hinweis: Bei dem verfassten Text handelt es sich um die Meinung des Autors. Er stellt weder eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung oder eine Beratung dar. Beratungen können immer nur persönlich geschehen. Wenn Sie eine Beratung wünschen, nutzen Sie bitte eine der Kontaktmöglichkeiten.