Es gibt sehr viele gute Gründe, die für die Fondsanlage sprechen. Einen von ihnen möchten wir an dieser Stelle herauspicken: Sondervermögen. Beim Gespräch zum Thema Investmentfonds kommt dem Begriff „Sondervermögen“ aus meiner Sicht eine besondere Bedeutung zu.

Was ist ein Sondervermögen?

Investmentfonds oder auch offene Fonds werden von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) bzw. Fondgesellschaften aufgelegt. Jegliches Geld der Anleger, die in einen dieser Fonds investieren, und natürlich die Wertpapiere, die der Fonds kauft und hält, werden gesondert vom Vermögen der Fondsgesellschaft aufbewahrt. Die Vermögenswerte der Fonds sind also von den Vermögenswerten der Fondsgesellschaft getrennt. Deswegen spricht man in diesem Zusammenhang von Sondervermögen. Ein Insolvenzverwalter hat darauf keinen Zugriff. Sämtliche Vermögenswerte gehören ausschließlich den investierten Anlegern, ganz gleich ob Privat- oder juristische Person.

Genauso findet sich das Sondervermögen auch bei der Depotbank. Das Depot, das der Investmentfonds bei der Depotbank unterhält und in dem die Wertpapiere gelagert sind, ist ebenfalls Sondervermögen. Gerät die Depotbank in eine wirtschaftliche Schieflage, kann sie auf diese Vermögenswerte nicht zugreifen.

Diese Regelung gilt für sämtliche offenen Investmentfonds, also für Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds, Immobilienfonds und natürlich auch bei ETFs.

Für sogenannte geschlossene Fonds oder Beteiligungen gilt dieses Privileg hingegen nicht – ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal.

Quelle: www.bank-wissen.de

Das Privileg des Sondervermögens genießt der Anleger darüber hinaus auch bei der Depotbank (z. B. FFB), bei der er selbst seine Investmentfondsanteile verwahrt. Auch im Falle der Schieflage der Depotbank ist der Zugriff auf diese Fondsanteile nicht möglich.

Sondervermögen bedeutet für den Anleger also gleich in mehrfacher Hinsicht Sicherheit bzw. Vermögensschutz. Er/Sie trägt somit lediglich das Risiko und die Chance der Wertentwicklung der Fonds, in denen investiert wird.