Indexgebundene Rentenversicherungen (Indexpolicen) werden von vielen Versicherungsvermittlern verkauft. Sie stellen eine beliebte Produktgattung dar, wie auch eine aktuelle Umfrage des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) bestätigt. Doch was taugen sie?

Welche Renditen wurden im vergangenen Jahr erzielt?

Nach dem schlechten Indexjahr 2022 mussten auch im Jahr 2023 viele Inhaber dieser Policen auf Gutschriften aus der Indexbeteiligung verzichten. Aufgrund der aktuell großen Schwankungen auf den Kapitalmärkten hatten es insbesondere Indexmodelle, die eine Obergrenze (Cap) besitzen, schwer, eine positive Rendite zu erwirtschaften. Im Durchschnitt betrug die maßgebliche Rendite 1,2% von Indexpolicen, deren Indexjahr in 2023 endete.

Wohlgemerkt vor den Kosten des Versicherungsmantels und vor Inflation!   

Wie haben sich die bisherigen Renditen verteilt?

Bei der Analyse aller bisherigen Indexjahre über alle Anbieter hinweg zeigt sich, dass in etwa 50 Prozent aller Fälle eine sogenannte „Nullrunde“ erzielt wurde, d.h. Versicherungsnehmer bekamen keine Gutschrift aus der Indexbeteiligung. In den übrigen Fällen wurden meist Renditen zwischen 0 und 8 Prozent erzielt. In sehr wenigen Fällen (ca. 4 %) gab es Indexjahre mit einer Performance oberhalb von 10 Prozent.

Auf welchem Grundprinzip basieren Indexpolicen?

Die Funktionsweise dieser Produkte ist dabei sehr einfach. Wie bei einer klassischen Rentenversicherung werden die Sparbeiträge ausschließlich im Sicherungsvermögen (Deckungsstock) des Versicherers investiert. Dabei kann der Versicherungsnehmer jedes Jahr wählen, ob er mit seinem Guthaben an einem Index (z.B. EURO STOXX 50, DAX …) partizipieren möchte (sog. Indexbeteiligung) oder ob sein Guthaben mit der deklarierten Verzinsung des Versicherers verzinst werden soll (sog. sichere Verzinsung). Bei Wahl der sicheren Verzinsung ähnelt eine Indexpolice einer klassischen Police, allerdings ohne garantierte Mindestverzinsung. Bei Wahl der Indexbeteiligung kann man hingegen an Kapitalmärkten teilhaben und dadurch von etwas höheren Renditechancen profitieren. Zudem enthalten diese Produkte eine endfällige Garantieleistung (z. B. anteiliger Erhalt der Bruttobeiträge). Gewinne werden jedes Jahr gesichert (Lock-in).

Wie funktioniert die Indexbeteiligung?

Bei Wahl der Indexpartizipation wird lediglich die Überschussbeteiligung verwendet, um das gesamte Guthaben an der Wertentwicklung eines Index zu teilhaben zu lassen. Dies geschieht durch spezielle Finanzmarktinstrumente wie z. B. Optionen. Dabei wird nicht das Vertragsguthaben in den Index selbst investiert. Bei einer deklarierten Überschussbeteiligung von z.B. einem Prozent und einem Vertragsguthaben von 10.000 € stehen für die Finanzierung der Indexbeteiligung entsprechend 100 € zur Verfügung. Mit diesen 100 € kauft der Versicherer bei einem Bankpartner eine Option auf den entsprechend verwendeten Index, die gewährleistet, dass das Kundenguthaben an der Wertentwicklung des Index beteiligt ist. Aber nur die 100 €! Der Hebel ist marginal. Höhere Überschussbeteiligungen für die Zukunft sind möglich, aber m.E. nicht nachhaltig.

Anders ausgedrückt sichert der Bankpartner dem Versicherer zu, am Ende eines Indexjahres die positive Wertentwicklung des Index auszubezahlen. Entwickelt sich der Index hingegen schlecht, übernimmt der Bankpartner die Verluste. Für diese Risikoübernahme verlangt der Bankpartner eine Gebühr, den sog. Optionspreis. Da jedoch in der Regel die Gebühr höher ist als die Überschüsse aus der Kapitalanlage des Versicherers, werden gute Wertentwicklungen in irgendeiner Art beschränkt. Dies erfolgt entweder in absoluter Höhe durch einen Cap (Renditeobergrenze) oder in relativer Höhe z. B. durch Quoten. Aus der Rendite, die nach Cap oder Quote übrigbleibt, multipliziert mit dem Vertragsguthaben lässt sich das neue Vertragsguthaben am Ende des Indexjahres berechnen.

Wie erfolgt die Renditebeschränkung?

Am Markt existieren derzeit unterschiedliche Modelle zur Bestimmung der maßgeblichen Indexrendite. Nachfolgend werden die bedeutendsten Indexmodelle kurz beschrieben.

  • Die bekannteste Methode ist die Beschränkung anhand einer Renditeobergrenze (Cap). Diese bestimmt die Höhe der maximalen Partizipation am Index pro Monat. Steigt der Index in dieser Periode um mehr als die Höhe des Caps, partizipiert der Versicherungsnehmer maximal in der Höhe dieser Renditeobergrenze. Die maßgebliche Jahresrendite für die Indexpartizipation errechnet sich schließlich durch Aufsummierung aller 12 Monatsrenditen im Indexjahr. Negative Renditen gehen dabei vollständig ein, positive begrenzt durch den Cap (rote Spalte in der Grafik).
  • Eine weitere Variante zur Feststellung der maßgeblichen Indexrendite beruht auf sog. Indexquoten. Im Gegensatz zur Cap-Methode erfolgt dabei keine absolute, sondern eine relative Begrenzung positiver Monatsrenditen.
  • Eine Variante verwendet jährliche Partizipations- bzw. Beteiligungsquoten. Die entsprechende maßgebliche Indexrendite ergibt sich aus der Jahresperformance des Index multipliziert mit der Quote.
  • Inzwischen gibt es auch eine Kombination aus Cap und Beteiligungsquote.

Bei allen Modellen ist es so, dass im Fall negativer Jahresrenditen diese auf null gesetzt werden und die maßgebliche Indexrendite beträgt dementsprechend 0 Prozent. Folglich sind Verluste ausgeschlossen und das Vertragsguthaben bleibt auf dem Stand des Vorjahres. Abzüglich der Kosten des Versicherungsvertrages.

Welches Indexmodell ist besser?

Ist das Cap-Verfahren günstiger, oder sollte besser in Modelle mit einer Partizipationsquote investiert werden? Und sofern dies geklärt ist, mit welchen Indizes sollen die entsprechenden Varianten kombiniert werden: Aktienindizes (DAX, EURO STOXX 50 etc.) oder gemanagten Multi-Asset-Indizes? Eine eindeutige Antwort auf diese Fragen ist nicht möglich. Vielmehr gibt es Marktsituationen, in denen das eine Modell dem anderen überlegen ist und umgekehrt.

  • Indexmodelle, bei denen durch einen Cap eine Renditeobergrenze erzeugt wird, sind der Regel dann von Vorteil, wenn sich der Index ohne große Wertschwankungen während des Jahres entwickelt.
  • Indexmodelle mit einer Partizipationsquote hingegen reagieren deutlich weniger sensitiv auf unterjährige Schwankungen. Entscheidend sind hier lediglich der Start- und Endwert des Index. Der Verlauf des Jahres spielt keine Rolle.

Indexmodelle mit einem Aktienindex verwenden in der Regel eine Renditeobergrenze in Form eines Cap, während Multi-Asset-Indizes hingegen auf Partizipationsquoten setzen.

Inzwischen gibt es Anbieter von Indexpolicen die Partizipation am Index zu erhöhen, indem die Partizipationshöhe vergrößert wird. Um dies zu erreichen, werden zusätzlich zu den Überschüssen auch Anteile des Vertragsguthabens für den Optionskauf verwendet. Dementsprechend besteht bei diesen Varianten die Möglichkeit, dass das Vertragsguthaben von einem auf das andere Jahr sinken kann. Im schlechtesten Fall verringert sich das Guthaben um die Gebühren, die für die Erhöhung der Indexpartizipation benötigt werden. Im Gegenzug profitiert man bei einem positiven Verlauf des Index und erhöht somit die Renditechancen. Durch den Einschluss einer erhöhten Indexbeteiligung (Index-Turbo) kann sich die Partizipationsquote verdoppeln.

Somit würden Versicherungsnehmer in positiven Börsenjahren von höheren Renditegutschriften aus der Indexbeteiligung profitieren und in schlechten Börsenjahren verliert er neben den Überschüssen zusätzlich die eingesetzten Teile des Vertragsguthabens.

Mein Fazit

Aufgrund der Kostenstruktur der Versicherungsmäntel im Verhältnis zu den Renditechancen, ist diese Produktvariante für die Altersvorsorge nach meiner Analyse und Bewertung wenig geeignet. Sogar kontraproduktiv dann, wenn Versicherer Ihre Überschussbeteiligung senken oder gar auf null setzen müssen. Dann gibt es auch keine Indexbeteiligung. Fondssparpläne, insbesondere dann, wenn keine Ausgabeaufschläge anfallen, sind m.E. zu bevorzugen.

Wichtiger Hinweis: Bei dem verfassten Text handelt es sich um die Meinung des Autors. Er stellt weder eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung oder eine Beratung dar. Beratungen können immer nur persönlich geschehen. Wenn Sie eine Beratung wünschen, nutzen Sie bitte eine der Kontaktmöglichkeiten.