Immer wieder hören wir von Vorurteilen oder Irrtümern, die  Familienstiftungen betreffen. Wir haben sie in diesem Beitrag für Sie zusammengetragen und kommentieren sie.

Von Thorsten Klinkner

  1. Eine Familienstiftung ist ein Korsett.

Richtig ist: Der Stifter entscheidet über die gewünschte Flexibilität der Familienstiftung.

  1. Eine Familienstiftung ist nur etwas für Großvermögen.

Richtig ist: Eine Familienstiftung kann Vermögenswerte beliebiger Größenordnung verwalten. Es gibt kein gesetzliches Mindestvermögen einer Familienstiftung. Für die Anerkennung der Stiftung ist entscheidend, dass die Erträge der Familienstiftung voraussichtlich ausreichen, um den vom Stifter gewählten Stiftungszweck dauerhaft zu finanzieren.

  1. Eine Familienstiftung ist eine Einbahnstraße.

Richtig ist: Wenn es der Stifter zulässt, kann Stiftungsvermögen verbraucht werden. Die Auflösung einer Familienstiftung ist möglich.

  1. Eine Stiftungssatzung kann nicht geändert werden.

Richtig ist: Der Stifter entscheidet über die Möglichkeiten der Änderung der Satzung. Die erste Satzung enthält die Spielregeln für spätere Anpassungen.

  1. Bei einer Familienstiftung redet der Staat rein.

Richtig ist: Die Stiftungsbehörden kontrollieren einzig die Rechtmäßigkeit der Stiftungstätigkeit auf der Grundlage der Satzung. Die Familienstiftung ist frei in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.

  1. Wozu eine Familienstiftung? Das geht mit einer KG auch.

Richtig ist: KG und Familienstiftung sind zwei völlig unterschiedliche rechtliche Instrumente. Nur die Familienstiftung ermöglicht aufgrund Ihrer Verselbständigung einen umfassenden Vermögensschutz. Familienstiftung und KG können ideal miteinander kombiniert werden.

  1. Die Verwaltung einer Familienstiftung ist aufwendig.

Richtig ist: Es gibt keine zwingenden rechtsformabhängigen Verwaltungskosten einer Familienstiftung. Die Verwaltungskosten sind abhängig vom Umfang der Stiftungstätigkeit. Bei einer Vermögensverwaltung außerhalb einer Familienstiftung entstehen hierzu die identischen Kosten.

  1. Eine Familienstiftung kann ein Unternehmen nicht verkaufen.

Richtig ist: Ein Unternehmensverkauf ist auf der Grundlage der Satzung unproblematisch möglich. Teilweise werden Familienstiftungen zur Vorbereitung des Unternehmensverkaufs errichtet.

  1. Eine Familienstiftung ist Trickserei.

Richtig ist: Eine Familienstiftung ist eine rechtlich und steuerlich seit Jahrzehnten anerkannte und bewährte Rechtsform. Eine Familienstiftung entsteht mit der stiftungsrechtlichen Anerkennung durch die Stiftungsbehörde. Vermögensübertragungen werden der Finanzverwaltung angezeigt.

  1. Eine Familienstiftung ist ein Steuersparmodell.

Richtig ist: Die Vermögensverwaltung einer Familienstiftung ist steueroptimal möglich. Erträge werden mit 15 % bzw. 0,75 % versteuert. Die Familienstiftung macht die Erbschaftsteuer planbar und gestaltbar. Weitere wirtschaftliche Vorteile resultieren aus Rechtsgeschäften mit der Familienstiftung.

Weitere Details finden Sie in meinem eBook zu Asset Protection. Kostenloser Download unter:

https://www.rk-familyoffice.de/ebook/

und unter https://www.unternehmerkompositionen.com/,

Netzwerkpartner der Neutralis Kapitalberatung GmbH

Wichtiger Hinweis: Bei dem verfassten Text handelt es sich um die Meinung des Autors. Er stellt weder eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung oder eine Beratung dar. Beratungen können immer nur persönlich geschehen. Wenn Sie eine Beratung wünschen, nutzen Sie bitte eine der Kontaktmöglichkeiten.