Autor Oliver Stock (WirtschaftsKurier)
Sparkassen streichen Gratis-Konten – sparen aber nicht bei den Vorstandschefs
Die Sparkassen sind dabei, das Vertrauen der Kunden zu verspielen. Ein Sparkassenpräsident spricht von „zappelnden Kunden“. Einem anderen wird ein Millionengehalt genehmigt, obwohl der Gewinn einbricht. Kunden, die zu viel gespart haben, werden rausgeschmissen, und das Ende kostenloser Konten naht: Der öffentliche Bankensektor steht vor einem Berg von Problemen.
Sparkassen gehören zu Deutschland wie der VW-Bulli, Ludwig Erhard und Dr. Oetker. Während es jedoch den Bulli in siebter Generation gibt, während der ehemalige Kanzler eine marktwirtschaftliche Ordnung mit langanhaltender Halbwertszeit entwarf, und während Dr. Oetker immerhin mit immer neuen Rezepten aufwartet, haben Sparkassen Mühe, Schritt zu halten.
Sie stehen für Sicherheit, aber haben in der Krise alle Hände voll zu tun, sich gegen ausfallende Kredite zu wappnen, wodurch sich ihre finanzielle Solidität empfindlich schmälert. Sie stehen fürs Sparen, müssen aber den besonders erfolgreichen Sparern unter ihren Kunden erklären, dass sie sie nicht mehr haben wollen, weil ihnen die Verwaltung ihres Vermögens zu teuer geworden ist. Sie stehen für Bescheidenheit und Bodenständigkeit, zahlen ihren Chefinnen und Chefs aber Gehälter, die das der Kanzlerin kümmerlich aussehen lassen. Dazu kommen hausgemachte Probleme einige ihrer Spitzeninstitute und eine spezielle Umgangsweise mit Kunden.
Wie es in Sachen Risikovorsorge gegen ausfallende Kredite bei den Sparkassen steht, hat der Präsident des Sparkassenverbands Baden-Württemberg, Peter Schneider, jüngst so zusammengefasst: „Wir müssen damit rechnen, dass 2021 aufgrund der Corona-Krise mehr Kunden in Zahlungsschwierigkeiten kommen werden“, sagte er. Die Lage einiger Geschäftskunden werde „von Tag zu Tag dramatischer“. Wegen der ausgesetzten Insolvenzantragsfrist, so sagte es Schneider und wählte ungewöhnliche Töne gegenüber seinen Kunden, „zappelt gerade noch manch einer, der früher hätte Insolvenz beantragen müssen“.