1. Immobilien

Das Immobilienvermögen der Deutschen ist gewaltig. Durch die Zinspolitik der EZB und der Wohnraumknappheit sind die Immobilienpreise explodiert. Was für die Eigentümer toll ist, ist für die Erben eher schlecht, weil für die Erbschaftsteuer der aktuelle Marktwert herangezogen wird.

Lösung: Verschenkung mit Nießbrauchvorbehalt auf Immobilien

Vielfach bekannt ist die Verschenkung einer Immobilie unter Nießbrauchvorbehalt. Dabei wir die Immobilie z.B. an ein Kind verschenkt und der Nießbrauch, also die Mieten, erhält der Schenker weiter. Hierbei wird vom Marktwert der Immobilie der Kapitalwert der Mieten angezogen. Dadruch verringert sich die Bemessungsgrundlage zur Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer erheblich.

Lösung: Verkauf an Kinder

Weniger im Focus liegt die Möglichkeit, die Immobilie an das Kind zur Verkaufen. Das kann viele Vorteile mit sich bringen.

  • Der Kaufpreis kann selbst bestimmt werden
  • Es fällt keine Maklergebühr oder Grunderwerbsteuer an
  • Das Kind kennt den Mieter und kann das Objekt steuerlich abschreiben
  • Je nach Finanzlage kann der Verkäufer dem Kind, z.B. im Rahmen der Freibeträge den Kaufpreis im Nachgang ganz oder teilweise schenken
  1. Wertpapier- und Bankvermögen


Lösung: Private Wealth Police

Wertpapiervermögen in der Private Wealth Police

  • Übertragungen von Versicherungsnehmeranteilen zur Ausnutzung von Schenkungsteuerfreibeträgen
  • Einrichtung von unwiderruflichen Bezugsrechten zum Schutz des Vermögens vor Forderungen Dritter und Möglichkeit zur Enterbung
  • Einkommensteuerfreie Vermögensverteilung im Todesfall an Bezugsberechtige auch außerhalb der Erbfolge

Details finden Sie im eBook zur Private Wealth Police, das Sie sich kostenlos downloaden können unter:  https://www.rk-familyoffice.de/ebook/

Lösung: Rentenversicherungen

Fast gänzlich unbekannt ist die Möglichkeit der Verschenkung einer Leibrente. Durch die Verrentung des Kapitals dient nicht der Beitrag zur Rentenversicherung als Bemessungsgrundlage zur Schenkungsteuer, sondern der Kapitalwert der Renten. Ähnlich der Verschenkung von Immobilien unter Nießbrauchvorbehalt. Die Übertragung der Rente kann zu Lebzeiten oder auf den Todesfall abgestimmt werden. Hierbei sind einige Aspekte zu berücksichtigen.

Lösung: Verschenkung mit Nießbrauchvorbehalt auf Depots

Auch die Verschenkung eines Wertpapierdepots unter Nießbrauchvorbehalt ist möglich. Hierbei werden die Dividenden bzw. Ausschüttungen zur Berechnung des Kapitalwertes herangezogen. Wie bei allen Regelungen unter Nießbrauchvorbehalt sind auch hierbei vertragliche und regulatorische Aspekte zu berücksichtigen.

  1. Unternehmensbeteiligungen

Unternehmensnachfolge frühzeitig regeln und absichern

Lösung: Familienstiftung

Die Gründung einer Familienstiftung ist häufig Teil einer umfassende Nachfolgelösung: Vermögensnachfolgen im Unternehmensbereich lassen sich oft mit Hilfe einer Stiftungsgründung umsetzen. Zur Unternehmensnachfolge dienen Familienstiftungen dazu, das Unternehmen des Stifters fortzuführen oder die Anteile am Unternehmen zu halten. Gleichzeitig sind die Familienangehörigen des Unternehmers, z.B. durch regelmäßige Ausschüttungen, versorgt. So bleibt das Unternehmen auch über den Tod des Stifters erhalten und die Erben sind finanziell abgesichert.

Lösung: Private Wealth Police

Verstirbt ein Unternehmer unerwartet, stehen seine Erben  in der Regel vor großen Problemen, sofern nicht Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden. Woher die Liquidität nehmen für die Erbschaftsteuer oder die Auszahlung von Miterben, ohne Vermögenswerte schnell, unter Umständen zu ungünstigen Verkaufsbedingungen, zu veräußern.

Die Private Wealth Police ist viel mehr, als nur ein Produkt zum Vermögensmanagement, sondern kann aufgrund der hohen Flexibilität der Vertragsgestaltungen bedarfsgenau eingerichtet werden, um Liquiditätsengpässen vorzubeugen und dem Fortbestehen des Unternehmens im Todesfall des Inhabers zu sichern.

Details finden Sie im eBook zur Private Wealth Police, das Sie sich kostenlos downloaden können unter:  https://www.rk-familyoffice.de/ebook/

  1. Vermögen im Ausland

Lösung: Private Wealth Police

Die Private Wealth Police ist eine international e Versicherungslösung der Vienna-Ife AG mit Sitz in Liechtenstein. Mit Hilfe der Private Wealth Police können Gelder im bzw. aus dem Ausland zusammen veranlagt werden (außer USA) und im Sinne des Nachlassmanagements strukturiert werden. Eine sehr charmante Lösung, um auch ausländisches Vermögen zu schützen.

Details finden Sie im eBook zur Private Wealth Police, das Sie sich kostenlos downloaden können unter:  https://www.rk-familyoffice.de/ebook/

  1. Netzwerk

Vor dem Hintergrund der zahlreichen erbrechtlichen Regelungen und Komplexität des Pflichtteilsrecht etc., empfiehlt es sich immer den konkreten Einzelfall zu prüfen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Wer seinen Erben zielgenau berücksichtigen will, sollte rechtzeitig die Regelungen zum Nachlass in die Wege leiten.  Da es sich in der Regel um eine juristische und/oder steuerrechtliche Beratung geht, können dies nur Berater(innen) mit der entsprechenden gesetzlichen Zulassung  umsetzen.

Als Famliy Officer verfüge ich über ein umfangreiches Netzwerk aus Fachanwälten für Erbrecht, Steuerberater und Stiftungsberater, die im Bedarfsfall hinzugezogen werden.

Autor: Rolf Klein Family Office

Mehr zur Family Office Dienstleistung siehe unter: https://www.rk-familyoffice.de/